Richtlinien für den Not- und Katastrophenfunk

Not kennt kein Gebot

 

Liebe Freunde des Not- und Katastrophenfunks! 

Um unsere Rolle als professioneller Partner der Behörden im Katastrophenfall zu untermauern und um die entsprechenden Regelungen, wie sie international und bei verschiedenen Funkdiensten üblich sind, wieder einmal in Erinnerung zu rufen, hat die Arbeitsgruppe "Not- und Katatstrophenfunk" im LV3 gemeinsam mit den zuständigen Behörden in Niederösterreich zwei Dokumente ausgearbeitet. Im Teil 1 sind die Verfahren, die Abwicklung eines Notverkehrs betreffend, zusammengefasst. Im Teil 2 wurde für Niederösterreich eine Alarmierungs-Organisation konzipiert, die eine rasche und effiziente Alarmierung der Funkamateure sicher stellen soll. Die in diesem Teil definierten Prozeduren sind mit den Behörden abgestimmt und sollten im K-Fall unbedingt eingehalten werden!

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele OMs aus OE3 sich (wieder) mit den Notverfahren vertraut machen, um im Ernstfall die Kommunikation professionell und "unaufgeregt" abwickeln zu können.

 

Teil 1 OE-Allgemeiner Teil Download pdf-File
(by 1crw)
15 Seiten
Teil 2 OE3-Niederösterreich Download pdf-File
(by 3kys, 3vgw, 1eqw)
  13 Seiten



Alle Funkamateure in NÖ können nach dem TKG zur Hilfe verpflichtet werden. Diese Stationen stehen im Bedarfsfall für Notfunkeinsätze zur Verfügung, ihre Verständigung erfolgt lt. Plan im Teil 2 des obigen Download-Files.


Wenn Sie an einer Mitarbeit im Referat interessiert sind - Bitte bei Rudi, OE3RFA oe3rfa@oevsv.at  melden!

Beste 73
de
Rudi, OE3RFA, Notfunkreferat