Amateurfunkprüfung in Wien

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Das Fernmeldebüro hat uns nach Aufhebung der Restriktionen die neuen Termine bekanntgegeben:

Die nächsten Amateurfunkprüfungen für Wien/NO/Burgenland finden am 2. Juli 2020 im Ministerium in Wien (Fernmeldebehörde) statt.
Die o.g. Prüfungstermine für Wien/NÖ/Bgld sind bereits voll, Anmeldung nurmehr auf Warteliste möglich.
Die zur Prüfung bereits angemeldeten Personen werden vom Fernmeldebüro informiert.

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Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich beim Fernmeldebüro  an:

Fernmeldebüro
Fernmeldebehörde Republik Österreich
Radetzkystraße 2 
1030 Wien

Telefon +43 (1) / 711 62 65-0 
Fax +43 (1) 713 03 26 
E-Mail: fb@bmvit.gv.at 

Bitte beachten Sie, dass diese Termine auch gegebenenfalls verschoben oder abgesagt werden können. Im allgemeinen finden an einem Termin mehrere Prüfungen zu unterschiedlichen Zeiten statt, die Uhrzeiten werden von der Behörde mitgeteilt.

ACHTUNG !

Am 01. Dezember 2018 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (AFG aufgehoben, Bestimmungen nun im TKG 2003!). Die Amateurfunkverordnung und andere Verordnungen gelten aber  weiterhin sinngemäß.

Dadurch ergeben sich insbesondere bei den Rechtsfragen einige andere Antworten!

Die Fragestellungen bei Rechtsfragen bleiben großteils unverändert, Ausnahme Frage 36: "Wer ist für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetzt zuständig?",  diese wird sinngemäß abgewandelt etwa auf "Welche Behörden dürfen Amtshandlungen im Bereich des Amateurfunks setzen?".

Das neue überarbeitete ÖVSV Rechts-Skriptum steht bereits zur Verfügung.

Anmeldungen mögen mit diesem Formular erfolgen:

https://www.bmvit.gv.at/ofb/formulare/downloads/afprufungsz.pdf

Ein Wunschtermin kann genannt werden, das FMB ist bemüht dem zu entsprechen, verweist aber darauf, dass dies kein Rechtsanspruch ist, und Ersuchen um Verständnis, dass wir nicht jedem Wunsch entsprechen werden können.

Bei Terminkollision und Nichantreten zur Prüfung  bitte sich ehestmöglich bei der FMB abzumelden! Dann können Wartende zusätzlich später noch einladen werden!

 

Alle diese Hinweise sind Stand Februar 2019 und gelten  für den Bereich Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland. Wir weisen darauf hin, dass sie sich auf Grund von späteren anderen Regelungen durch den BMVIT oder eine mögliche Novelle der AFV, spätestens jedoch mit 01. Jänner 2020 (Zusammenlegung der Fernmeldebehörden) ändern können.

Fernmeldebehörde Republik Österreich
Radetzkystraße 2 
1030 Wien