Neuorganisation der Fernmeldebehörde mit 1. Jänner 2020

  • 13.12.19, 17:42
  • Willi Kraml
  •   Alle Verbände ÖVSV Dachverband

Mit 1. Januar 2020 erfolgt eine Änderung der Organisation der Fernmeldebehörden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2018 geschaffen. Diese sieht vor, dass mit 01.01.2020 die derzeit 4 Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu einer Behörde - dem Fernmeldebüro - zusammengeführt werden. Die Zuständigkeit der neuen Behörde erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und hat seinen Sitz in Wien.

Die Ansprechpersonen in den Bundesländern bleiben vor Ort, ihre Aufgaben bleiben gleich. Es ändern sich nur die Mailadresse und die Postanschrift.

Kontaktdaten für das Fernmeldebüro:

Fernmeldebehörde Republik Österreich
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Tel.:      +43 (0)1 7116265-0
Fax:       +43 (0)1 7130326
E-Mail: fb@bmvit.gv.at 

 

Funkbewilligungen

Alle schriftlichen Eingaben an das Fernmeldebüro sind an obige Adresse zu richten.

 

Funkstörungsannahme

Für die Funkstörungsannahme (ausgenommen Telefonstörungen, Mobilfunkstörungen – Handy) wurde eine neue zentrale Rufnummer und E-Mailadresse eingerichtet:

Funkmessstelle Wien
Tel.:       01 71162 654488
Fax:       01 71162 654499
E-Mail: funkmonitoring@bmvit.gv.at