Aufhebung des Amateurfunkgesetzes und Änderungen im Amateurfunkdienst
Bereits 2014 wurde mit dem ÖVSV Dachverband eine Änderung des AFG besprochen. Diese Vorschläge hatten keine Vorteile gegenüber dem AFG von 1999.
Es wurde der „Remote Betrieb“ ins Spiel gebracht der jedoch auch in der geltenden Version des AFG zulässig ist. Der ÖVSV hat diesbezüglich ein Rechtsgutachten1 erstellen lassen.
Daher hat der ÖVSV den Vorschlag der OFB2 abgelehnt und das auch in einem Gespräch mit der OFB und dem Ministerium detailliert dargestellt.
Vom BMVIT wurde eine Änderung des Amateurfunkregulatives am 3. Juli 2018 zur Begutachtung publiziert.
Die Analyse ergibt, dass die Regelungen des Amateurfunkdienstes laut Textierung im Begutachtungsverfahren in das TKG (Telekommunikationsgesetz) integriert wurden und das eigenständige Amateurfunkgesetz aufgelassen werden soll.
Es sind alle Punkte, die wir 2014 bereits abgelehnt haben, wieder enthalten und der ÖVSV wurde zu keiner Abstimmung vorab eingeladen.
Das verlinkte Dokument soll Ihnen helfen, die geplanten Änderungen des Amateurfunkrechtes nachzuvollziehen und die negativen Veränderungen bewerten zu können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Erläuterungen zu dem Entwurf nur Anmerkungen und keine rechtlich verpflichtenden Zusagen sind.
Für das Präsidium des ÖVSV
Michael Kastelic OE1MCU
Vizepräsident des ÖVSV