Gesetzesänderung des AFG - Folgen für den Zivilschutz

  • 18.07.18, 17:48
  • Manfred Kaltenecker
  •   Alle Verbände ÖVSV Dachverband

Wiener Neudorf (pts/18.07.2018/16:40) Die Gesetzesnovelle des österreichischen Amateurfunkgesetzes gefährdet die öffentliche Sicherheit im Katastrophenfall, vor allem im wahrscheinlichen Fall eines längeren Blackouts.

Öffentliche und private Kommunikation ist für unsere Gesellschaft überlebensnotwendig. Die immer sensibleren Netze und potentiellen Gefahren durch technische Gebrechen, Naturkatastrophen und subversive Angriffe erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen Blackouts. Binnen kürzester Zeit stehen dann keine Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit der öffentliche Stellen die Ordnung aufrechterhalten können. Weitestgehend unbemerkt, aber leistungsstark, spannt sich über ganz Österreich das Kommunikationsnetz der Funkamateure. Errichtet und betrieben ausschließlich durch private Initiative und Gelder. Die Infrastruktur ist ähnlich dem Internet und vollkommen redundant aufgebaut und auch weitestgehend autark von öffentlicher Stromversorgung. Durch eine Vielzahl von international harmonisierten Frequenzen für den Amateurfunk ist nicht nur die nationale, sondern auch internationale Kommunikation möglich. Eine Kombination aus High- und Lowtechsystemen garantiert zusätzlich die hohe Stabilität der technischen Einrichtungen unter noch so widrigen Bedingungen. Die Funkamateure und deren nationale Vertretung der ÖVSV kooperieren mit Zivilschutz, Rettungsorganisationen, Suchhundestaffeln, dem Österreichischen Bundesheer und vielen anderen freiwilligen und staatlichen Organisationen.

Das Netz der Funkamateure kann und wird in einem Blackoutfall einen Großteil lokaler und nationaler Kommunikationsaufgaben abwickeln können. Dies wurde und wird bei vielen Ereignissen bereits bewiesen. Zu nennen sind an dieser Stelle die Unterstützung der Rettung der Jungen aus der Höhle in Thailand, das Erdbeben in Haiti, in Nepal oder auch der Tsunami 2004 - aber auch in unserer Nähe, bei der Hamburger Sturmflut, dem Eisregen in Slowenien, den Überschwemmungen im Kamptal oder der Lawinenkatastrophe in Galtür. Durch die geplante Gesetzesänderung soll diese Stütze stark beschnitten werden. Alle Funkamateure verlieren ihre Lizenz! Das eigenständige Durchführen von Not- & Katastrophenfunk, bisher Teil der Definition des Amateurfunkdienstes, soll gestrichen werden. Durch die Eingliederung des privaten und nicht kommerziellen Amateurfunkdienstes in das kommerzielle TKG sind die möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit Österreichs kaum absehbar.

Der Amateurfunk ist derzeit ein gesetzlich verankerter Funkdienst, der von Amateuren weltweit betrieben wird und wichtige gesellschaftliche Aufgaben in der Katastrophenhilfe, Zivilschutz und bei Ausfall von öffentlicher Infrastruktur erfüllt. Zusätzlich wurden und werden aufgrund privater Initiative auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen maßgebliche Entwicklungen erprobt, gelehrt und versucht, die den Einzug in die Industrie und in die private Telekommunikation gefunden haben. Der Wirtschaftsstandort Österreich zählt auf qualifizierte Nachrichtentechniker. Die moderne "Handywelt", WLAN und andere moderne Telekommunikationstechnologien, die für die Aufrechterhaltung des heutigen Lebens notwendig sind, würde es ohne private Entwicklungen aus den Reihen ambitionierter Funkamateure wahrscheinlich so nicht geben, und dies bereits seit fast 100 Jahren in Österreich und weltweit.

Helfen Sie mit, diese wichtige privat betriebene Errungenschaft zu erhalten und geben Sie Ihre Unterstützung zu Ihrer eigenen zivilen Sicherheit hier an: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00063/index.shtml

(Der) Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einen Bestandteil des Telekommunikationsrechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht der ITU.

 

[Update 22.7.2018 / OE3KMB  Titeländerung]