Änderungen bei den rechtlichen Bedingungen im AFU-Bereich ab 13.03.2023:
Die Anlage 2 der Amateurfunkverordnung entfällt und wird nun in der Frequenznutzungsverordung Anlage 4 geregelt.
Es ergeben sich dadurch einige Änderungen bei den Frequenzbereichen und Leistungen.
Für die KW-Bänder 80m, 40m, 20m, 17m, 15m, 12m und 10m können für FA der Klasse 1 jetzt nach 1 Jahr störungsfreiem Betrieb 1KW (High-Power) bewilligt werden.
Bitte die neuen Bedingungen beachten.
Kurt OE1KBC
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