Wer kann Mitglied werden:
Der Besitz einer Amateurfunkbewilligung ist nicht Bedingung für die Mitgliedschaft !
Um die Aufnahme als Mitglied kann sich jede Person bewerben. Minderjährige bedürfen zur Aufnahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Juristische Personen (zB Vereine) werden im Allgemeinen als fördernde Mitglieder aufgenommen - als ausübende Mitglieder nur wenn sie wenigstens eine Clubstation im Land Niederösterreich ständig betreiben.
Der Antrag um Aufnahme in den ÖVSV ist schriftlich an den Mitgliederverwalter bzw. an den Landesleiter zu richten. Er hat die Erklärung zu enthalten, dass der Aufnahmewerber die Satzungen des Vereines anerkennt und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. (Formular rechts zum Download !)
Eine Einzugsermächtigung für die unbare Übermittlung des Mitgliedsbeitrages ist obligatorisch!
Arten der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitgliedschaft: Diese ist für Mitglieder, die sich am Vereinsleben und am Amateurfunkbetrieb aktiv beteiligen, bestimmt.
Fördernde Mitgliedschaft: Fördernde Mitglieder sind solche, die durch Beiträge und Zuwendungen aller Art den Zweck und die Tätigkeit des Vereines fördern, sich aber nicht aktiv am Vereinsleben beteiligen.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Der Austritt eines Mitgliedes ist prinzipiell bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Landesleiter. Diese Erklärung muss spätestens bis 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgt sein (Datum des Poststempels oder der elektronischen Übermittlung).