Wer kann Mitglied werden:
Der Besitz einer Amateurfunkbewilligung ist nicht Bedingung für die Mitgliedschaft !
Um die Aufnahme als Mitglied kann sich jede Person bewerben. Minderjährige bedürfen zur Aufnahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Juristische Personen (zB Vereine) werden im Allgemeinen als fördernde Mitglieder aufgenommen - als ausübende Mitglieder nur wenn sie wenigstens eine Clubstation im Land Niederösterreich ständig betreiben.
Der Antrag um Aufnahme in den ÖVSV ist schriftlich an den Landesleiter bzw. den Mitgliederverwalter zu richten. Er hat die Erklärung zu enthalten, dass der Aufnahmewerber die Satzungen des Vereines anerkennt und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. (Formular rechts zum Download !)
Arten der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitgliedschaft: Diese ist für Mitglieder, die sich am Vereinsleben und am Amateurfunkbetrieb aktiv beteiligen, bestimmt.
Fördernde Mitgliedschaft: Fördernde Mitglieder sind solche, die durch Beiträge und Zuwendungen aller Art den Zweck und die Tätigkeit des Vereines fördern, sich aber nicht aktiv am Vereinsleben beteiligen.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Der Austritt eines Mitgliedes ist prinzipiell zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Landesleiter. Diese Erklärung muss spätestens per 1. Dezember des laufenden Jahres erfolgt sein (Datum des Poststempels oder der elektronischen Übermittlung).