Amateurfunkprüfungen für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Die Anmeldung hat bei der Fernmeldebüro zu erfolgen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist ein entsprechender Antrag einzureichen, der im Zuge unserer Kurse mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt und an die Fernmeldebehörde weitergegeben wird.

Die Adressen und notwendigen Formulare  findet man auf der Webseite des Ministeriums ( Im Umbau....)

Der Prüfungsantrag wir mit dem Formular :  Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnis gestellt.

Die Prüfungstermine werden vom Fernmeldebüro festgelegt und verwaltet.  Sie erhalten eine Rückmeldung vom Fernmeldebüro, ob der von Ihnen gewünschte Termin möglich ist, bzw einen Vorschlag für einen Ersatztermin. Bitte melden sie sich frühzeitig zur Prüfung an, die Prüfungsplätze sind begrenzt, bzw kann es vorkommen, dass ein Prüfungstermin bei zu wenig Voranmeldungen ausfällt.

Falls Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen können,  benachrichtigen Sie das Fernmeldebüro bitte rechtzeitig, damit der Platz von der Warteliste nachbesetzt werden kann.

ACHTUNG !

Am 01. Dezember 2018 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (AFG aufgehoben, Bestimmungen nun im TKG 2003!). Die Amateurfunkverordnung und andere Verordnungen gelten aber  weiterhin sinngemäß.

Dadurch ergeben sich insbesondere bei den Rechtsfragen einige andere Antworten!

Die Fragestellungen bei Rechtsfragen bleiben großteils unverändert, Ausnahme Frage 36: "Wer ist für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetzt zuständig?",  diese wird sinngemäß abgewandelt etwa auf "Welche Behörden dürfen Amtshandlungen im Bereich des Amateurfunks setzen?".

Das ÖVSV Rechts Skriptum wird ehestmöglich in einer überarbeiten Version zur Verfügung stehen. 

Es prüfen nunmehr nur zwei Prüfer, es werden aber weiterhin NEUN FRAGEN gestellt: Drei Recht, drei Technik, drei Betrieb und Fertigkeiten (Ablauf und Benotung wie bisher, Fragenskripten bleiben unverändert).

Alle diese Hinweise sind Stand Februar 2019 und gelten  für den Bereich Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland. Wir weisen darauf hin, dass sie sich auf Grund von späteren anderen Regelungen durch den BMVIT oder eine mögliche Novelle der AFV, spätestens jedoch mit 01. Jänner 2020 (Zusammenlegung der Fernmeldebehörden) ändern können.

Prüfungstermine für Niederösterreich

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Neuorganisation der Fernmeldebehörde mit 1. Jänner 2020

 Mit 1. Januar 2020 erfolgt eine Änderung der Organisation der Fernmeldebehörden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2018 geschaffen. Diese sieht vor, dass mit 01.01.2020 die derzeit 4 Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu einer Behörde - dem Fernmeldebüro - zusammengeführt werden. Die Zuständigkeit der neuen Behörde erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und hat seinen Sitz in Wien

Kontakt Prüfung:

Fernmeldebüro Republik Österreich

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 0